Einlagensicherung

Die Einlagen bei den Banken sind durch die Einlagensicherung abgesichert bis zu einem bestimmten Betrag. Die Höhe des Betrages ist unter anderem davon abhängig, ob die Bank neben der gesetzlich vorgeschrieben Einlagensicherung, dazu noch Mitglied in einen freiwilligen Einlagensicherungsfond ist. Die Einlagensicherung springt ein, wenn eine Bank zum Beispiel insolvent geht und die Kundeneinlagen nicht rückzahlen kann.

Durch die Einlagensicherung abgesichert sind aber nicht alle Einlagen. So sind abgesichert durch die Einlagensicherung:

  • Fest- und Termingelder
  • Tagesgelder
  • auf den Namen laufende Sparbriefe
  • Bankkonto Einlagen
  • Sparguthaben
  • Namensschuldverschreibungen

In Deutschland liegt die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung bei 100.000 Euro. Im Falle der Pleite einer Bank sind durch die gesetzliche Einlagensicherung, also die Einlagen der Bankkunden bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro je Kunde abgesichert.

Bei vielen Banken sind die Einlagen der Kunden aber bis zu deutlich höheren Beträgen abgesichert. So sind viele Banken über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung hinaus Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfond, wie zum Beispiel den Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken.

Einlagensicherung bei einigen Banken

Einen Überblick über die Einlagensicherung bei einigen Banken findet man nachfolgend. In der Übersicht findet man Informationen
darüber, ob die Bank der deutschen Einlagensicherung angehört und ob Sie darüber hinaus Mitglied in einen freiwilligen
Einlagensicherungsfond ist.

BankDeutsche Gesetzliche Einlagensicherungweitere Einlagensicherungsonstigeszur Bank
Deutsche Bank
Deutsche Bank
jaEinlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Bankenzur Deutschen Bank
Deutsche Skatbank
Deutsche Skatbank
jaEinlagensicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.zur Deutsche Skatbank
Fidor Bank
Fidor Bank
jazur Fidor Bank
Postbank
Postbank
jaEinlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Bankenzur Postbank
N26
N26
jszur N26
Netbank
Netbank
jaEinlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Bankenzur Netbank

Stand: 30.05.2018